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Für bestimmte Gebäude, sogenannte „Sonderbauten“, ist der Einbau von Brandmeldeanlagen geregelt. Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert.

Als Sonderbauten gelten solche baulichen Anlagen, bei denen es wegen ihrer Größe, wegen der Zahl und/ oder der Schutzbedürftigkeit der sich in ihnen aufhaltenden Personen oder aus anderen Gründen zu einer besonderen Gefährdung der Nutzer oder der Allgemeinheit kommen kann. Brandmeldeanlagen können auch für Gebäude, die unwiederbringliche kulturelle und/ oder materielle Werte darstellen oder enthalten vorgesehen werden, wenn dies aufgrund des Schutzkonzeptes für notwendig erachtet wird.

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin bietet Ihnen als Betreiber einer Brandmeldeanlage (BMA) einschließlich der dazugehörigen Einrichtungen die Aufschaltung auf die Regionalstelle Nord-West Brandenburg in Potsdam an, dies erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Konzessionär.

Konzessionär:
Siemens AG
Smart Infrastructure
Telefon: 030/585923676
Telefon mobil: 0172/3055234
Nonnendammallee 101
13629 Berlin

Zugelassener Errichter mit Nebenclearingstelle:
Total Walther GmbH
Telefon: 030 8979 2214
Feuerschutz und Sicherheit
Gradestraße 46-50
14199 Berlin

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