Der Antrag zur Aufschaltung der Brandmeldeanlage ist an die Brandschutzdienststelle des Landkreises Ostprignitz- Ruppin zu richten.
Die zur Aufschaltung vorgesehene Brandmeldeanlage (BMA) muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, DIN-konform errichtet sein und alle Anforderungen des genehmigten Brandschutzkonzeptes/ -nachweises entsprechen und nach den technischen Anschlussbedingungen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin errichtet werden. Eine schriftliche Bestätigung darüber ist spätestens bei der Abnahme der Anlage durch einen Prüfsachverständigen zu übergeben. Werden mit der BMA besondere sicherheitstechnische Einrichtungen verknüpft, ist eine Brandfallmatrix zu erstellen. Diese ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen und durch den zuständigen Prüfingenieur für Brandschutz zu genehmigen.