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Für die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage fallen gegenüber dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin keine Gebühren oder sonstige Kosten an. Beachten Sie jedoch, dass bei der Unterhaltung einer Brandmeldeanlage, beispielsweise bei der Einrichtung der Übertragungseinrichtung sowie bei den Wartungen und den wiederkehrenden Prüfungen der Anlagentechnik, Kosten entstehen.

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