Sprungziele
Seiteninhalt

Bauliche Anlagen, die eine erhöhte Brand- oder Explosionsgefährdung aufweisen oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet wären, unterliegen in regelmäßigen Zeitabständen der Brandverhütungsschau. Diese ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes.  Ziel einer Brandverhütungsschau ist es, brandschutztechnische Mängel festzustellen, um der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuern vorzubeugen, damit Menschen, Tiere, Sachwerte und unwiederbringliches Kulturgut sowie die Umwelt vor Brand- und Explosionsgefahren geschützt werden.

Die baulichen Anlagen und die Prüfintervalle können der Tabelle als Anlage der Brandverhütungsschauverordnung (BrVSchV) entnommen werden.

Seite zurück Nach oben