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Bevor die Maßnahmen in dem Objekt, der Einrichtung oder der Anlage durch die Beteiligten beschaut werden, sind zunächst die geforderten Unterlagen und Nachweise vorzulegen.Folgende Unterlagen sind zur Brandverhütungsschau bereitzuhalten:

  • Baugenehmigungen, wenn vorhanden Brandschutznachweis und Prüfberichte

  • aktuelle Feuerwehrpläne

  • Brandschutzordnung mit Unterweisungsnachweis

  • Prüfprotokolle von Sachverständigenprüfungen für alle sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstungen (Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, Löschanlagen, BMA, Sicherheitsstromversorgung, Sicherheitsbeleuchtung etc.)

  • Prüfprotokolle der Überprüfung der ortsfesten elektrischen Anlage sowie der ortsveränderlichen elektrischen Geräte durch eine Elektrofachkraft

  • Protokoll der Überprüfung der Blitzschutzanlage

Es bietet sich an, dass dieser Teil der Brandverhütungsschau in einem Büro oder Besprechungsraum stattfinden kann.

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