Seiteninhalt
Die Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau richten sich nach der Satzung über die Erhebung von Kosten für Leistungen der Brandschutzdienststelle und der Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin vom 22. August 2005, zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 15. Mai 2007.