Zu der Durchführung der Brandverhütungsschau gehören deren Vorbereitung, die Prüfung vor Ort - insbesondere die Besichtigung, die Auswertung sowie die Festsetzung von Sofortmaßnahmen- , die Nachbereitung - insbesondere die Niederschrift und die Anordnung der Mängelbeseitigung - und erforderliche Nachschauen.
Die Brandverhütungsschau (Übergabe der Unterlagen, Begehung und kurze Auswertung) wird im Allgemeinen, je nach Art und Umfang der Anlage, zwischen ein und drei Stunden in Anspruch nehmen. Über das Ergebnis der Brandverhütungsschau wird durch die Brandschutzdienststelle eine Niederschrift erstellt. Diese wird dem Eigentümer, dem Besitzer oder dem sonstigen Nutzungsberechtigten im Rahmen der Anhörung gemäß des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und den möglicherweise beteiligten Behörden ausgehändigt.
Sind bei der Brandverhütungsschau Mängel festgestellt worden, wird zunächst die unverzügliche Beseitigung der Mängel innerhalb einer von der Brandschutzdienststelle gesetzten Frist gefordert. Die Brandschutzdienststelle ist über die durchgeführten Maßnahmen der Mängelbeseitigung schriftlich zu unterrichten. Nach Ablauf der Frist führt die Brandschutzdienststelle eine Nachschau durch. Auf diese kann verzichtet werden, wenn die festgestellten Mängel nachweislich beseitigt sind.
Wurden die Beanstandungen nicht fristgerecht abgestellt, wird die Mängelbeseitigung angeordnet. Die zur Beseitigung der festgestellten Mängel erlassenen Anordnungen können erforderlichenfalls mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden. Darüber hinaus ist das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit zu prüfen.