Das Erlaubnisverfahren beginnt mit der Stellung eines formlosen, schriftlichen Antrages des Verfügungsberechtigten beziehungsweise Veranlassers bei der unteren Denkmalschutzbehörde.
Eine Erlaubnis ist für folgende Fälle notwendig:
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Zerstören, Beseitigen oder Verbringen eines Denkmals an einen anderen Ort
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Verändern eines Denkmals
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Verändern der Nutzung eines Denkmals
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Veränderung der Umgebung eines Denkmals
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Veränderung der bisherigen Bodennutzung in Grabungsschutzgebieten oder im Bereich von bekannten Bodendenkmalen.