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Der Termin für den Einbau der Feuerwehrschließung ist rechtzeitig mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Zum Termin am Tag der Übergabe der Feuerwehrschließung muss der/die Antragsteller:in oder ein:e von ihm Bevollmächtigte:r (z.B. als Objektträger) vor Ort sein und den Empfang bestätigen.

Der/die Antragsteller:in oder der/die Betreiber:in der Brandmelde- und Alarmierungsanlage ist dafür verantwortlich, die für eine Freigabe notwendigen Komponenten zur Feuerwehrschließung so zu verbauen, dass ein sicheres Einsetzen der Schließzylinder oder des Umstellschlosses ohne Probleme vorgenommen werden kann.

Zur Übergabe/ Inbetriebnahme der Schließung wird ein Protokoll gefertigt. Das Protokoll wird dem/der Antragsteller:in beziehungsweise Objektträger:in übergeben. Darüber hinaus hat der/die Objektträger:in schriftlich anzuerkennen, dass die Feuerwehr, beziehungsweise der Träger des Brandschutzes, und der Landkreis nicht für die Auswahl, Güte und Beschaffenheit des Schlosses, für die Art des Einbaus und für alle hieraus entstehenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden, beispielsweise durch Einbruch, Diebstahl, Verlust der Schlüssel, haften.

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