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Im Rahmen des Antragsverfahrens sind die vollständigen

  • nachvollziehbaren und prüffähigen Originalrechnungsbelege (Einzel- und Schlussrechnungen der Handwerksbetriebe) nach Gewerken geordnet                  

  • und die Zahlungsbelege im Original

einzureichen.

Diese müssen Menge, Artikel und Preis eindeutig erkennen lassen. Wegen der finanziellen Tragweite ist besonderer Wert auf einen einwandfreien Nachweis der in der Bescheinigung bezifferten Kosten zu legen.

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