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Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung muss schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt und begründet werden. Benötigt werden:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- aktueller Feuerstättenbescheid
- Bescheinigung über das Ergebnis der Überprüfung, Messung und Beratung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe gemäß der 1. BImSchV
- Lageplan mit Eintrag des Standortes der Feuerungsanlage, Schornsteinhöhe und Abstand zur nächstgelegenen Bebauung beziehungsweise der Bebauung auf dem Nachbargrundstück.