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Das Baulastenverzeichnis ist ein Verzeichnis, welches bei der unteren Bauaufsicht geführt wird und öffentlich-rechtlichen Charakter hat. Von Baulasten abzugrenzen sind Grunddienstbarkeiten, die im Grundbuch des jeweiligen Amtsgerichtes (Grundbuchamt) geführt werden und privatrechtlicher Natur sind.

Anhand eines Baulastenverzeichnisses ist ersichtlich, für welche Grundstücke öffentlich-rechtliche Beschränkungen (baurechtlich) in der Grundstücksnutzung bestehen.

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