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Die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung einer Auskunft oder eines Auszuges aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGO) erhoben. Die entsprechenden Tarifstellen sehen sowohl für die Erteilung eines Auszuges aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich Prüfung des berechtigten Interesses, als auch für die Erteilung einer Auskunft zu Baulasten, einschließlich der Prüfung des berechtigten Interesses sowie einer Negativauskunft, Rahmengebühren je Grundstück vor. Die Mindestgebühr beträgt jeweils 50 Euro und die Höchstgebühr 200 Euro.

Die festzusetzende Gebühr richtet sich im konkreten Fall nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand, der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder sonstigen Nutzen der öffentlichen Leistung.

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