Sprungziele
Seiteninhalt

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin gibt hiermit bekannt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz von 20 nach Angaben des Robert Koch-Institutes (RKI) am heutigen Dienstag, 21. September 2021, und damit an fünf aufeinanderfolgenden Tagen seit Freitag, 17. September 2021, unterschritten wurde:


am 17. September 2021: 18,2

am 18. September 2021: 15,2

am 19. September 2021: 14,2

am 20. September 2021: 14,2

am 21. September 2021: 12,1


Ab Mittwoch 22. September 2021, entfällt damit im Landkreis Ostprignitz-Ruppin entsprechend der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg (3. SARS-CoV-2-UmgV) vom 15. September 2021 wieder die erweiterte Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises (z. B. für die Innengastronomie, siehe dazu auch unsere Mitteilung vom 8. September 2021).

Unabhängig davon, ob die Sieben-Tage-Inzidenz unter oder über dem Wert von 20 liegt, gilt auch im Landkreis Ostprignitz-Ruppin entsprechend der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg stets die Testpflicht beziehungsweise die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises in folgenden Fällen:

  • bei der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen
  • bei der Ausübung von Kontaktsport in Indoor-Sportanlagen
  • beim Besuch von Diskotheken, Clubs und anderen Tanzveranstaltungen
  • beim Besuch von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Pflegeheimen sowie diesen gleichgestellten Wohnformen und besonderen Wohnformen im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
  • in Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen
21.09.2021 
Seite zurück Nach oben