Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin gibt hiermit bekannt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz von 20 nach Angaben des Robert Koch-Institutes (RKI) am heutigen Dienstag, 21. September 2021, und damit an fünf aufeinanderfolgenden Tagen seit Freitag, 17. September 2021, unterschritten wurde:
am 17. September 2021: 18,2
am 18. September 2021: 15,2
am 19. September 2021: 14,2
am 20. September 2021: 14,2
am 21. September 2021: 12,1
Ab Mittwoch 22. September 2021, entfällt damit im Landkreis Ostprignitz-Ruppin entsprechend der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg (3. SARS-CoV-2-UmgV) vom 15. September 2021 wieder die erweiterte Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises (z. B. für die Innengastronomie).
Unabhängig davon, ob die Sieben-Tage-Inzidenz unter oder über dem Wert von 20 liegt, gilt auch im Landkreis Ostprignitz-Ruppin entsprechend der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg stets die Testpflicht beziehungsweise die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises in folgenden Fällen:
- bei der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen
- bei der Ausübung von Kontaktsport in Indoor-Sportanlagen
- beim Besuch von Diskotheken, Clubs und anderen Tanzveranstaltungen
- beim Besuch von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Pflegeheimen sowie diesen gleichgestellten Wohnformen und besonderen Wohnformen im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
- in Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen