Die Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg wird mit wenigen Änderungen um vier Wochen bis zum 9. November 2021 verlängert. Das hat die Landesregierung heute beschlosssen. Die Änderungsverordnung tritt am Mittwoch, 13. Oktober 2021, in Kraft.
Neu ist unter anderem, dass der Schwellenwert bei der Sieben-Tage-Inzidenz für den Entfall der Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises von bisher 20 auf 35 erhöht wird.
Was sich noch ab dem 13. Oktober ändert, steht in einer Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums (MSGIV).