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Gemäß des Förderprogramms des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg "GRW-G Große Richtlinie" können vor allem mittlere und große Unternehmen einen anteiligen Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erhalten. Kleine Unternehmen können bei Vorhaben, die über zwei Millionen Euro gehen, ebenfalls gefördert werden.

Das Ziel des Programms ist die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der brandenburgischen Wirtschaft zu stärken. Mit dem Programm sollen Arbeitsplätze im Land Brandenburg geschaffen und gesichert werden. Gefördert werden Investitionsvorhaben von Unternehmen mit überregionalem Absatzgebiet.

Der Antrag auf Förderung wird bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt. Zusätzlich ist im Laufe des Antragsverfahrens bei der ILB eine Stellungnahme zu der beantragten Maßnahme einzureichen. Diese Stellungnahme kann beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin beantragt werden.

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