Sprungziele
Seiteninhalt

Zuständige Bewilligungsbehörde für die Förderung ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Der Landkreis beurteilt im Zuge des Antragsverfahrens lediglich die umweltrechtlichen Belange und gibt seine Einschätzung zu der Investition, für die Förderung beantragt worden ist. Die finale Entscheidung über die Bewilligung des Antrags liegt bei der ILB.

Seite zurück Nach oben