Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gilt auch nach der gestern (13. Oktober 2021) in Kraft getretenen und geänderten Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg weiterhin die seit dem 28. September 2021 bestehende erweiterte Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises (siehe Pressemitteilung vom 27. September 2021), da der Inzidenzwert im Landkreis laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts seit dem 7. Oktober 2021 und damit an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 35 liegt.
Informationen zur derzeit geltenden erweiterten Testpflicht entnehmen Sie bitte der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung.