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Die Beratungsleistungen des präventiven Kinderschutzes richten sich ausschließlich an Fachkräfte im Landkreis OPR, der Einrichtungen und Dienste gemäß dem SGB VIII, der Berufsgruppen gemäß dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sowie an die Schulen.

Entweder nimmt die Einrichtung Kontakt zur Verwaltung auf oder die Verwaltung geht auf die Einrichtung zu.

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