Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin gibt hiermit bekannt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 nach Angaben des Robert Koch-Institutes (RKI) am Mittwoch, 03. November 2021, und damit an drei aufeinanderfolgenden Tagen seit Montag, 01. November 2021, überschritten wurde:
am 01. November 2021: 115,4
am 02. November 2021: 114,4
am 03. November 2021: 125,4
Ab Donnerstag, 04. November 2021, gilt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin für Beschäftigte in Einrichtungen nach § 23 Absatz 1 der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung (3. SARS-CoV-2-UmgV) - Vorsorge- und Rehabilitations-einrichtungen sowie Pflegeheime, diesen gleichgestellte Wohnformen und besondere Wohnformen im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - , wie z.B. Kureinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, mit Ausnahme von Krankenhäusern, die Testpflicht abweichend von § 23 Absatz 5 der 3. SARS-CoV-2-UmgV an jedem Tag, an dem die oder der Beschäftigte zum Dienst eingeteilt ist. Für Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten, von teilstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und von teilstationären Pflegeeinrichtungen (Tages- oder Nachtpflege) einschließlich des für die Beförderung der Leistungsempfangenden eingesetzten Personals gilt die Testpflicht nach § 23 Absätze 5 und 5a der 3. SARS-CoV-2-UmgV entsprechend.
Die vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht für geimpfte und genesene Personen nach § 6 Abs. 2 der 3. SARS-CoV-2-UmgV.