Die Landesregierung hat heute eine SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die am kommenden Montag, 15. November 2021, in Kraft tritt und damit die bisherige Umgangsverordnung ablöst. Sie gilt zunächst für drei Wochen bis einschließlich 5. Dezember 2021.
Zu den wichtigsten Punkten der neuen Verordnung gehört u.a. die Einführung der 2G-Regelung, die den Zutritt z.B. in Gaststätten, Hotels, Theatern oder Kinos nur noch Geimpften oder Genesenen erlaubt. Außerdem gilt eine Maskenpflicht im Unterricht wieder für alle Schülerinnen und Schülern.
Weitere Einzelheiten zur neuen Eindämmungsverordnung in einer Pressemitteilung des Landes Brandenburg.