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Bereits im Oktober 2020 wurde aufgrund der Gefahren durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) für das gesamte Land Brandenburg die Anordnung zur flächendeckenden verstärkten Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes sowie zur verstärkten Fallwildsuche getroffen. Das bedeutet: Jedes verendet aufgefundene Stück Schwarzwild (Fallwild und Unfallwild) muss angezeigt, gekennzeichnet und beprobt werden. In ASP-Restriktionsgebieten gelten weitere Anordnungen.

Die ASP-Lage, vor allem im Osten Deutschlands, bleibt weiter sehr angespannt. In Mecklenburg-Vorpommern wurde erst gestern die ASP in einem Hausschweinbestand festgestellt. Es handelt sich um einen großen Mastbetrieb mit ca. 4.000 Tieren bei Güstrow. Alle Tiere müssen gekeult werden. Die epidemiologischen Untersuchungen laufen. Bislang waren keine ASP-positiven Wildschweine in Mecklenburg-Vorpommern entdeckt worden. In Sachsen wurden unterdessen drei Wildschweine im Landkreis Bautzen positiv auf die ASP getestet. Es handelte sich um Fallwildfunde außerhalb bestehender Schwarzwildbarrieren bei der Ortschaft Baruth. Dem voraus gingen die unerfreulichen Entwicklungen der vergangenen Wochen in Sachsen mit mehreren ASP-positiven Tieren, die ca. 60 km außerhalb bestehender Restriktionszonen bei Meißen gefunden wurden. Diesbezüglich wird vermutet, dass die sprunghafte Verbreitung der ASP auf Basis von infizierten und von Menschen weggeworfenen Lebensmitteln stattgefunden hat, möglicherweise an einer Raststätte, die von Wildschweinen aufgesucht wurde. In der Folge befinden sich nun auch die brandenburgischen Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster in der daraus resultierenden Pufferzonen.

Brandenburg sieht sich einem permanenten Druck von Wildschweinbewegungen (Migration) aus den östlichen Ländern der EU ausgesetzt. Insgesamt gibt es mittlerweile acht Kerngebiete mit entsprechenden Schutzzonen auf Grundlage von Funden des ASP-Virus in Schwarzwild in Brandenburg, wobei jeder Landkreis an der Grenze zu Polen betroffen ist. Momentan wird auch zusätzlich an einem wildschweinfreien "Korridor“ gearbeitet, der durch zwei zusätzliche Schutzzäune im Abstand von ca. einem Meter erreicht werden soll. Weitere Sicherheitsmaßnahmen, die landkreisübergreifend stattfinden sollen, wie etwa geschlossene Zäune entlang von Autobahnen, werden vorbereitet.

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin als so genannter "ASP-Erwartungskreis" wird im November 2021 seine Bekämpfungsmaßnahmen für die Zukunft u.a. in Form der Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung sowie der Gemeinden für die Fallwildsuche und –bergung weiter voranbringen. Im Anschluss wird es praktische Übungen diesbezüglich geben.

17.11.2021 
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