Ab Mittwoch, 8. Dezember 2021, gilt aufgrund der aktuellen Pandemielage in sämtlichen Gebäuden der Kreisverwaltung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin die 3G-Regelung.
Der Zutritt ist nur folgenden Personen gestattet:
- vollständig geimpfte Personen (Erst- und Zweitimpfung)
- genesene Personen (max. 6 Monate nach einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2)
- ungeimpfte Personen, die einen auf sie ausgestellten tagesaktuellen Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorlegen.
Bei Anliegen, die eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erfordern, wenden Sie sich bitte vorrangig telefonisch oder per E-Mail an die Kreisverwaltung.
Mit dieser Maßnahme möchten wir unsere Besucher:innen und Mitarbeitenden bestmöglich schützen und bitten um Ihr Verständnis.