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Ab Mittwoch, 8. Dezember 2021, gilt aufgrund der aktuellen Pandemielage in sämtlichen Gebäuden der Kreisverwaltung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin die 3G-Regelung. 

Der Zutritt ist nur folgenden Personen gestattet:

  1.  vollständig geimpfte Personen (Erst- und Zweitimpfung)
  2.  genesene Personen (max. 6 Monate nach einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2)
  3.  ungeimpfte Personen, die einen auf sie ausgestellten tagesaktuellen Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorlegen.

Bei Anliegen, die eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erfordern, wenden Sie sich bitte vorrangig telefonisch oder per E-Mail an die Kreisverwaltung. 

Mit dieser Maßnahme möchten wir unsere Besucher:innen und Mitarbeitenden bestmöglich schützen und bitten um Ihr Verständnis.



02.12.2021 
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