Sprungziele
Seiteninhalt

Keine. Auf Weisung des Landes Brandenburg wurde die "Allgemeinverfügung gem. § 28 Absatz 1 Satz 1, § 29, § 30 IfSG i.V.m. § 2 Absatz 3 und § 3 BbgGDG i.V.m. § 131 Absatz 1 Satz 1 BbgKVerf zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen" in der Fassung der Fünften Änderung vom 2. Februar 2023 mit Wirkung zum 13. Februar 2023 aufgehoben.

Seite zurück Nach oben