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Sie haben einen qualifizierten Schnelltest durchgeführt, beispielsweise in einer Apotheke, in einem Schnelltestzentrum oder beim Arzt, der ein positives Ergebnis zur Folge hatte? Sie gelten dann als positiv getestete Person. Das Ergebnis wird von der Teststelle an das zuständige Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort gemeldet. Informieren Sie bitte Ihre engen Kontaktpersonen. Diese sollen möglichst in den Folgetagen Schnelltests durchführen und auf Symptome achten.

Auch wenn es seit dem 13. Februar 2023 keine Pflicht zur Absonderung infizierter Personen mehr gibt, gilt: Wer krank ist und Symptome hat, soll zu Hause bleiben. Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren.

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