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Auch wenn es seit dem 13. Februar 2023 für infizierte Personen keine Pflicht zur Absonderung mehr gibt, gilt: Wer krank ist und Symptome hat, soll zu Hause bleiben. Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren. Außerdem sollten Kontakte, besonders zu vulnerablen Personen vermieden und eine Maske getragen werden.

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