Aufgrund der anhaltend hohen Corona-Inzidenzwerte gilt ab Montag, 7. Februar 2022, in den Gebäuden der Kreisverwaltung für Besucher:innen die nachfolgende 3G-Regelung.
Der Zutritt ist nur folgenden Personen gestattet:
1. vollständig geimpfte Personen (Erst- und Zweitimpfung), Nachweis nur in digitaler oder in analoger Form durch Vorlage eines QR-Codes (Impfzertifikat),
2. genesene Personen (28 bis max. 90 Tage nach postivem PCR-Testergebnis),
3. ungeimpfte Personen, die einen auf sie ausgestellten tagesaktuellen Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorlegen.
Bei Anliegen, die eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erfordern, wenden Sie sich bitte vorrangig telefonisch oder per e-Mail an die Kreisverwaltung.
Mit dieser Maßnahme möchten wir unsere Besucher:innen und Mitarbeitenden bestmöglich schützen und bitten um Ihr Verständnis.
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