Wenn Sie sich aktuell in einer medizinischen oder therapeutischen Einrichtung (z. B.: Krankenhaus, Reha-Einrichtung, Suchtklink) oder vollstationären Wohnform (Alten- und Pflegeheim oder vergleichbare Einrichtungen) befinden, kann es auf Grund des besonderen Schutzbedürfnisses der Personengemeinschaft dieser Einrichtung notwendig sein, dass hier weiterhin strengere Verhaltens- und Isolationsmaßnahmen, als für die Allgemeinheit, Anwendung finden. In diesen Einrichtungen gelten das jeweils einrichtungsbezogene Hygienemanagement sowie die Festlegungen der Hausleitungen.
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