Die im Rahmen der Bekämpfung der Geflügelpest festgelegte Schutzzone (=Sperrbezirk) und die damit verbundenen Maßnahmen gemäß Tierseuchenallgemeinverfügung vom 24.01.2022 werden für folgende Gebiete der Gemarkungen Sieversdorf, Dreetz und Giesenhorst des Amtes Neustadt/Dosse aufgehoben:
Der äußere Rand der Schutzzone wird durch den Verlauf der folgenden Linie gebildet:
Beginnend an der Landkreisgrenze OPR/HVL, kommend aus Richtung „Rübehorst“ (HVL), der Gemarkungsgrenze Babe entlang der „alten Jäglitz“ folgend bis Höhe „Neuroddahn“. Dort den Weg (Verlängerung des Bohlweges) in Richtung Nord-Ost ca. 3,3 km über die „Horningwiesen“ folgen. Der Kreuzungspunkt zum Feldweg ist in gedachter Linie in Richtung Süd-Ost bis zum Feuerberg beim Dorf „Sieversdorf“ zu verlängern bis zur Kreuzung L 102/Hauptstr. 68. Von hier in gedachter Linie Richtung Ost-Süd zur „Dosse“, dem „Dosse“-Verlauf folgend Richtung Nord-Ost bis an die Gemarkungsgrenze Hohenofen. Dieser in Richtung Ost-Süd folgend bis zum „Scheidgraben“. Von hier in gedachter Linie Richtung Süd-Ost bis zur Kreuzung Dreetzer Straße/“Rhin“. Den „Rhin“-Verlauf Richtung Westen folgend bis zum „Großer Grenzgraben Rhinow“.
Die in der Tierseuchenverfügung vom 24.01.2022 festgelegten Maßnahmen für die Überwachungszone (=Beobachtungsgebiet) gelten in der bisherigen Schutzzone (=Sperrbezirk) weiter.
Die Allgemeinverfügung tritt am 16.02.2022 in Kraft.
Die Allgemeinverfügung mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung kann während der Dienstzeiten im Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR, 16816 Neuruppin, Neustädter Str. 14 nach vorheriger Anmeldung (03391 688 3954, -3901 oder veterinaeramt@opr.de) eingesehen werden.
Heiland
Amtstierärztin