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Das Landeskabinett hat heute die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt bereits am Mittwoch, 23. Februar 2022, in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März 2022. Mit der neuen Verordnung setzt das Land Brandenburg die drei Öffnungsschritte um, auf die sich zuvor Bund und Länder verständigt hatten.

Die wesentlichen Änderungen hat die Landesregierung in einer Pressemitteilung zusammengefasst.

Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 3. SARS-CoV-2-EindV)

22.02.2022 
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