Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin gewährt Antragsberechtigten auf Grundlage von Artikel 35 der Verfassung des Landes Brandenburg vom 20.08.1992 in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit dem Gesetz zur Sportförderung im Land Brandenburg (Sportförderungsgesetz-SportFG) vom 10.12.1992 in der jeweils gültigen Fassung Zuwendungen zur Förderung des Sports.
Die regelmäßige Anleitung und Betreuung von Kinder-, Jugend- und Seniorensportgruppen sowie von Menschen mit Behinderungen ist von besonderer Bedeutung. Deshalb liegt in der Unterstützung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit ein besonderer Schwerpunkt der kreislichen Sportförderung.
Antragsberechtig sind gemeinützige Sportvereine, -verbände und Selbsthilfegruppen zum Zwecke der sportlichen Betätigung mit Sitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Die förderbaren Anwendungsgebiete sind vielfältig und reichen vom Lizenzerwerb für Übungsleiter:innen über den Zuschuss für die Anschaffung von Sportgeräten bis zur Förderung von Projekten mit innovativem Charakter. Alle Anwendungsgebiete und die maximale Höhe der antragsfähigen Zuschüsse sind in unserer Richitlinie zur Förderung des Sports im Dokumentanhang einsehbar.