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Menschen aus dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin, die Minderjährige aus der Ukraine ohne deren Eltern aufgenommen haben, werden gebeten, sich beim Jugendamt zu melden. Eine Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt ist auch dann erforderlich, wenn die aufnehmenden Familien in Kontakt mit den Eltern der Kinder stehen.

Minderjährige ohne Eltern werden zunächst durch das Jugendamt in Obhut genommen. Im Rahmen dieser vorläufigen Inobhutnahme werden sie bei einer geeigneten Person oder in einer geeigneten Einrichtung oder gegebenenfalls bei einer geeigneten Familie untergebracht. Dies soll ein stabiles Aufwachsen der jungen Menschen sicherstellen.

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