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Für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an Schutzsuchende aus der Ukraine ist zuerst die Anmeldung beim für den Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt unter Vorlage aller ausländischer Dokumente sowie der Registrierungsbestätigung durch die Ausländerbehörde und der Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Die ausgestellte Meldebescheinigung soll dann zusammen mit je einem Lichtbild aller antragstellenden Familienangehörigen an die Ausländerbehörde, Heinrich-Rau-Str. 27-30 in Neuruppin geschickt oder im Haus direkt abgegeben werden. Auf der Rückseite der Fotos sollen Namen und Geburtsdatum der Person vermerkt werden, die das Lichtbild zeigt. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis produzieren und einen kurzfristigen Termin zur Aushändigung mitteilen.

Da mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis das Recht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, sollen Aufenthaltstitel für Antragsteller, die bereits ein konkretes Beschäftigungsangebot oder eine Anstellungszusage besitzen, prioritär realisiert werden. Daher wird diesem Personenkreis zusätzlich die Benachrichtigung der Ausländerbehörde unter Angabe der eigenen Personalien und dem Hinweis auf mögliche kurzfristige Beschäftigungsaufnahme an das Sonderpostfach abhukraine@opr.de empfohlen.

Perspektivisch sollen die geflüchteten arbeitsfähigen Menschen aus der Ukraine die sich nicht in einer Beschäftigung befinden oder aufstockende Leistungen benötigen zum 1. Juni 2022 Kunden des Jobcenters werden und damit automatisch arbeitsberechtigt sein. Das Land Brandenburg bzw. der Bund arbeitet zurzeit an der Umsetzung dieser Regelung.

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