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Ab Mittwoch, 1. Juni 2022, entfällt im Gesundheitsamt des Landkreises die medizinische Maskenpflicht sowie die Pflicht zum Vorlegen eines 3G-Nachweises für Besucher:innen.

Auf die Einhaltung der Abstände ist jedoch weiterhin durch zu achten. Außerdem werden Besucher:innen, trotz des Wegfalls der Pflicht, weiterhin gebeten, eine medizinsche Maske zu tragen, um sich und andere zu schützen. Die allgemein geltende Beschilderung bleibt bestehen.

Es ist weiterhin für alle Bereiche der Kreisverwaltung eine vorherige Terminabstimmung zu den üblichen Sprechzeiten bei Anliegen der Bürger:innen gewünscht.


24.05.2022 
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