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Der Rheinsberger Rhin gehört zu den wertvollsten Naturlandschaften im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Vor allem bei vielen Wasserwander:innen ist das naturnahe Fließgewässer im Naturschutzgebiet „Rheinsberger Rhin und Hellberge“ sehr beliebt, insbesondere an den Wochenenden. Zahlen der vergangenen Jahre bestätigen das deutlich: An zahlreichen Tagen sind während der Saison (von Mitte Juni bis Ende Oktober, je nach Wasserstand) mehr als 200 Kajaks auf der rund 16 Kilometer langen Strecke zwischen Rheinsberg und Zippelsförde gezählt worden, was eine zu hohe Bootsdichte darstellt und auch dazu führt, dass das Naturschutzgebiet und die dort vorkommenden Arten massiv beeinträchtigt werden. In der abwechslungsreichen Auen-Landschaft kommen unter anderem Tierarten wie Fischotter, Wasserfledermaus und Eisvogel, aber auch seltene Pflanzenarten vor. Diese benötigen Schutz und Ruhe. Außerdem war in der Vergangenheit das ungestörte und einzigartige Naturerleben, das für den überwiegenden Teil der Paddler:innen immer noch an oberster Stelle steht, durch eine übermäßige Frequentierung an Booten in Verbindung mit einer gewissen "Partymentalität" mancher Gäste auf dem Rheinsberger Rhin häufig kaum noch möglich.

Vor diesem Hintergrund sind schon vor dem Start der neuen Saison die ortsansässigen Bootsverleiher:innen sowie die Kreisverwaltung aktiv geworden, um gemeinsam einer weiteren Überlastung des Rheinsberger Rhins mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. Eine Maßnahme ist, dass künftig auch Mitarbeitende der Bootsverleihbetriebe die Funktion von ehrenamtlichen Naturschutzhelfer:innen übernehmen, da diese das Wasserrevier und seine Besonderheiten bestens kennen, aber auch mit ihrer regelmäßigen Anwesenheit im Bereich des Rheinsberger Rhins und dem direkten Kontakt mit Wasserwander:innen Kontroll- und Aufklärungsaufgaben im Sinne des Naturschutzes optimal wahrnehmen können. Die neuen ehrenamtlichen Naturschutzhelfer:innen erhielten dazu jetzt bei der Naturwacht in Banzendorf die entsprechenden Berufungsurkunden des Landkreises und verstärken damit das bisherige Team.

Darüber hinaus hat der Landkreis Ostprignitz-Ruppin die neue »Allgemeinverfügung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf dem Rheinsberger Rhin« erlassen. Sie legt unter anderem Tageskontingente für Bootsfahrten (ausschließlich Einer- und Zweier-Kajaks) auf dem Rheinsberger Rhin fest. So sind für dieses Jahr maximal 150 Bootsfahrten pro Tag erlaubt, die von gewerblichen und vom Naturpark Stechlin-Ruppiner Land zertifizierten Bootsverleihern angeboten werden. Das Kontingent für private Bootsfahrten wird pro Tag auf maximal 20 Kajaks beschränkt. Für alle Fahrten auf dem Rheinsberger Rhin wird ein tagesaktueller Befahrungsschein benötigt, der auf Verlangen vorzuzeigen ist.

Die neue Allgemeinverfügung gibt außerdem die Kennzeichnung der Boote, die genauen Nutzungszeiten und die Verhaltensregeln während einer Paddeltour auf dem Rheinsberger Rhin vor. Beispielsweise ist die Nutzung von Lärmquellen wie Radios oder Musikinstrumenten nicht gestattet, ebenso die Mitnahme alkoholischer Getränke und das Fahren eines Bootes in alkoholisiertem Zustand.

Informationen zum Thema:

Verordnung über das Naturschutzgebiet "Rheinsberger Rhin und Hellberge" vom 10. Februar 2009

Allgemeinverfügung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zur Regelung des Gemeingebrauchs auf dem Rheinsberger Rhin vom 23. Mai 2022

Naturpark Stechlin-Ruppiner Land

Die wertvolle und einzigartige Natur am Rheinsberger Rhin künftig verstärkt im Blick: Die ehrenamtlichen Naturschutzhelfer:innen © Landkreis OPR
Die wertvolle und einzigartige Natur am Rheinsberger Rhin künftig verstärkt im Blick: Die ehrenamtlichen Naturschutzhelfer:innen © Landkreis OPR

02.06.2022 
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