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Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Schülerfahrausweises bzw. die Übernahme der Beförderung sind in der „Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin“ geregelt. Stichtag für die Antragstellung auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises für das kommende Schuljahr 2022/23 war der 31. Mai 2022. 4.600 Anträge sind bis zu diesem Stichtag beim Amt für Bildung und Liegenschaftsverwaltung eingegangen.

Auch wer den Antrag nicht bis zum 31.Mai 2022 gestellt hat, kann dies noch nachholen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt und bei verspätet gestellten Anträgen nicht in jedem Fall eine Bearbeitung bis zum Beginn des neuen Schuljahres am 22. August 2022 garantiert werden kann.

Die seit 1. August 2021 gültige Satzung für die Schülerbeförderung umfasst das kostenlose Schülerlandkreisticket (täglich gültig im gesamten Landkreis von 0 bis 24 Uhr) als Regelleistung.

Anträge auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises sind unter Schülerbeförderung oder unter www.orp-busse.de verfügbar.

Auch wenn Schüler:innen bereits über einen elektronischen Fahrausweis (Chipkarte) verfügen, der mehrere Jahre gültig ist, ist für jedes Schuljahr eine erneute Antragstellung erforderlich. Das bedeutet, dass der vorhandene Fahrausweis nach Bewilligung durch das Amt für Bildung und Liegenschaftsverwaltung (elektronisch) verlängert wird. Die Schüler:innen erhalten keinen neuen Fahrausweis. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte vorzugsweise per E-Mail an schuelerbefoerderung@opr.de .

15.06.2022 
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