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Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung gelten seit dem 1. Juli 2022 neue Regelungen für die Anspruchnahme von Coronatests. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Bürger:innern jedoch weiterhin einen Anspruch auf die bisher kostenlosen Bürgertests. Die nötigen Voraussetzungen sind auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums nachzulesen.