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Förderbeiträge werden für ein komplettes Kalenderjahr bewilligt. Bitte beachten Sie die Abgabefrist: Anträge werden bis spätestens 30. April des laufenden Kalenderjahres für eine Förderung im Folgejahr entgegengenommen. Ihren Antrag können Sie auch beim Kreissportbund Ostprignitz-Ruppin einreichen. Beachten Sie bei Folgeanträgen: Voraussetzung für die Bewilligung von Folgeanträgen ist das Vorliegen des Verwendungsnachweises für zuvor erbrachte Leistungen. 

Bewilligte Förderbeiträge können ausschließlich für den im Antrag angegebenen Zweck eingetzt werden. Eine Änderung des Verwendungszwecks ist nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde zulässig. Anderenfalls ist der Zuschuss zurückzuzahlen. Die Einreichung eines Verwendungsnachweises ist obligatorisch.

Alle Anträge auf Sportförderung können auch bei unserem langjährigen Partner/Dienstleister dem Kreissportbund OPR beantragt bzw. eingereicht werden.

Auch hier erhalten Sie eine umfangreiche Beratung und Unterstützung zu Fragen rund um den Sport. Adresse/link ?
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