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Stichtag für die Antragstellung auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises für das kommende Schuljahr 2022/23 war der 31. Mai 2022. Aber auch wer den Antrag bislang nicht gestellt hat, kann dies noch nachholen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt und bei später gestellten Anträgen nicht in jedem Fall eine Bearbeitung bis zum Beginn des neuen Schuljahres am 22. August 2022 garantiert werden kann.

Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Schülerfahrausweises bzw. die Übernahme der Beförderung sind in der „Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin“ geregelt. Die seit 1. August 2021 gültige Satzung umfasst das Schülerlandkreisticket (gültig im gesamten Landkreis von 0:00 Uhr - 24:00 Uhr) als Regelleistung.

Anträge auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises sind auf der Seite des Landkreises oder über die ORP-Webseite verfügbar.

Auch wenn Schüler:innen bereits über einen elektronischen Fahrausweis (Chipkarte) verfügen, der mehrere Jahre gültig ist, ist für jedes Schuljahr eine erneute Antragstellung erforderlich. Das bedeutet, dass der vorhandene Fahrausweis nach Bewilligung durch das Amt für Bildung und Liegenschaftsverwaltung (elektronisch) verlängert wird. Die Schüler:innen erhalten keinen neuen Fahrausweis.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte vorzugsweise per e-Mail an schuelerbefoerderung@opr.de.

11.07.2022 
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