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Illegale Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen liegen vor, wenn die ursprüngliche Zweckbestimmung entfallen und es nicht erkennbar ist, dass eine neue Nutzbarkeit eintritt. Kraftfahrzeuge oder Anhänger müssen ohne gültige amtliche Kennzeichen auf öffentlichen Flächen abgestellt und eine bestimmungsgemäße Nutzung nicht mehr erkennbar sein.

Wenn Sie in einem bestimmten Fall nicht sicher sind, ob es sich tatsächlich um eine illegale Müllablagerung handelt, können Sie gerne Kontakt mit dem Sachgebiet Abfall, Boden und Wasser aufnehmen und werden dort beraten.

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