Beim qualifizierten Rückbau von baulichen Anlagen ist zunächst eine Recherche der Bau-und Nutzungsgeschichte durchzuführen. Diese sollte die Begehung und wenn notwendig auch Befragungen einschließen. Für die Erkundung von schadstoffverdächtigen Gebäuden sollten Expert:innen herangezogen werden. Zum einen erkennen diese die in den Materialien versteckten Schadstoffe und kennen die geeignete Probeentnahmetechnik. Die Ergebnisse sind insbesondere bei großen Abbruchmaßnahmen im Rückbau- und Entsorgungskonzept zu dokumentieren. Das Konzept sollte insbesondere enthalten:
- die schadstoffhaltigen Gebäudebestandteile
- mögliche Verfahrenswege der Abfalltrennung
- mögliche Entsorgungswege der Abfälle
Verbreitete schadstoffhaltige Baustoffe unterliegen einer gesonderten Abfallentsorgung:
- Asbestzementplatten, asbesthaltige Dichtungen, asbesthaltige Bodenbelege
- künstliche Mineralfasern: Steinwolle, Glaswolle (insbesondere ältere Produktion)
- Schwarzanstriche: z.B. Kelleraußenwände (Schadstoffe/Teeröle sind tiefer in das Mauerwerk eingedrungen)
- teerhaltige Dachpappe, ebenso schwarzer Bodenbelag, Parkettkleber PCB-haltige Dichtungsmassen (z.B. Plattenbauten in der DDR)
- Farben und Lacke enthalten Schwermetalle und mögliche andere Schadstoffe
- behandelte Hölzer
- Leuchtstoffröhren
Der/die Bauherr:in ist für die ordnungsgemäße Entsorgung für den beim Abbruch entstehenden Abfall verantwortlich. Dies gilt auch, wenn ein Abbruchunternehmen beauftragt wurde.