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Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin nimmt die Schülerbeförderung als kommunale Selbstverwaltungs­aufgabe eigenständig wahr. Schüler:innen, die gemäß § 3 Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vom 22.06.2021 anspruchsberechtigt sind, erhalten auf Antrag kostenfrei einen Schülerfahrausweis mit einer Gültigkeit für den gesamten Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Der Landkreis sorgt (nach § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes, BbgSchulG) für die Beförderung bzw. die Erstattung von Fahrt­kosten von Schüler:innen zum Besuch von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und von Ersatzschulen. Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Bitte beachten Sie die aktuelle Satzung:

Für eine Erstberatung können Sie gerne persönlich Kontakt mit unserer Bürger:innenberatung aufnehmen.

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