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Das Land Brandenburg hat die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung um weitere vier Wochen verlängert, sie gilt nun bis einschließlich 12. September 2022. Das hat die Landesregierung gestern beschlossen.

Damit gelten in Brandenburg auch weiterhin die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr sowie die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Neu in die Corona-Verordnung aufgenommen wurde die bereits angekündigte so genannte "Schutzwoche" in Schulen.

Weitere Einzelheiten und Erläuterungen zur Verordnung finden Sie in der Mitteilung der Landesregierung vom 11. August 2022

12.08.2022 
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