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Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin entscheidet über die Notwendigkeit der Beförderung der Schüler:innen, das zu benutzende Verkehrsmittel, die Ausgabe eines Schülerfahrausweises oder die Erstattung der Fahrkosten auf Antrag. Die Anträge sind einzureichen beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Bildung und Liegenschaftsverwaltung.

Der Antrag ist bis spätestens 31.05. für das kommende Schuljahr zu stellen. Wird die Schülerbeförderung im laufenden Schuljahr beantragt, so ist der Antrag spätestens einen Monat vor Beginn der Beförderung zu stellen. Die Erstattung der Fahrkosten erfolgt quartalsweise. Für Inhaber:innen eines gültigen Fahrausweises gilt: Bei Verlust des Fahrausweises wird kein Ersatz geleistet. Die erneute Erteilung ist bei der zuständigen Verkehrsgesellschaft zu beantragen. Die Kosten (Verwaltungsgebühr) tragen die Schüler:innen bzw. die Personensorgeberechtigten. Personenstandsänderungen und sonstige Veränderungen wie z. B. ein Wohnungs- oder Schulwechsel müssen unverzüglich beim Sachgebiet Schülerangelegenheiten des Amtes für Bildung und Liegenschaftsverwaltung angezeigt werden.

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