Sprungziele
Seiteninhalt

Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung bietet kostenfreie und vertrauliche Hilfe

Susanne Zimmermann und Nadin Weißenfels von der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung. © Landkreis OPR
Susanne Zimmermann und Nadin Weißenfels von der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung. © Landkreis OPR

Eine Behinderung sieht man einem Menschen nicht unbedingt an, weiß Nadin Weißenfels, die seit 2012 in Neuruppin als Sozialarbeiterin die Beratungsstelle des Landkreises Ostprignitz-Ruppin für Menschen mit Behinderung leitet sowie in der HIV-und Aids-Beratung tätig ist. Nur die wenigsten Behinderungen sind angeboren, ist der aktuellen Statistik des Landesamtes für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) zu entnehmen. Rund 90 Prozent der Beeinträchtigungen gehen auf psychische Störungen oder Krankheiten wie beispielsweise Krebs, Einschränkungen der Lungenfunktion oder des Bewegungsapparates zurück. „Es gleicht keine Behinderung der anderen“, bestätigt Susanne Zimmermann, die als Sozialarbeiterin seit 2016 die Beratungsstellen in Kyritz und Wittstock/Dosse leitet.

Damit muss auch das Beratungsangebot sehr individuell sein. Welche Hilfs- oder Unterstützungsmöglichkeiten gibt es aber überhaupt für Menschen mit einer Behinderung? Wie können Nachteilsausgleiche, die sich nach dem Grad der Behinderung richten, beantragt werden? Dazu gehören beispielsweise Steuervergünstigungen oder –befreiungen, Sonderparkausweise, zusätzlicher Urlaub, ein besonderer Kündigungsschutz oder auch die Möglichkeit, kostenlos den ÖPNV nutzen zu können. Nadin Weißenfels und Susanne Zimmermann beraten kostenfrei und vertraulich Betroffene und Angehörige bei Seh-, Hör-, Körper- sowie seelischen und geistigen Behinderungen oder auch bei chronischen Erkrankungen. Rund 22 Prozent der Menschen in Ostprignitz-Ruppin sind laut der Zahlen des Landesamtes von einer Behinderung betroffen. Zwei Drittel dieser Menschen gelten sogar als schwerbehindert. Von einer Schwerbehinderung spricht man bei einem Grad der Behinderung zwischen 50 und 100. Festgestellt wird der Grad der Behinderung sowie das Merkzeichen auf dem Behindertenausweis eingetragen, wie „Bl“ für Blindheit oder „aG“ für außergewöhnlich gehbehindert, vom Amt für Soziales und Versorgung Brandenburg. Bei der Beantragung oder möglichen Widersprüchen stehen die Sozialarbeiterinnen der Beratungsstellen in Neuruppin, Kyritz und Wittstock den Betroffenen oder Angehörigen hilfreich zur Seite oder helfen auch beim Umgang mit Ämtern oder Behörden.

„Der Beratungsbedarf ist sehr hoch“, weiß Nadin Weißenfels. Besonders, weil während der Pandemie nur eine telefonische Beratung möglich war. Jetzt aber sind auch wieder Termine direkt in den Beratungsstellen, die Teil des Informations- und Beratungszentrums (IBZ) in OPR sind, möglich. „Wenn die Menschen nicht zu uns kommen können, fahren wir auch zu ihnen hin“, erklärt Nadin Weißenfels. „Wir beraten und unterstützen Betroffene und Angehörige bei allen Fragen rund um die Behinderung.“ Dazu zählen beispielsweise die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, Informationen zu Nachteilsausgleichen sowie die Hilfe bei der Beantragung finanzieller Hilfen für Umbaumaßnahmen oder zur behindertengerechten Wohnraumgestaltung. Die Sozialarbeiterinnen vermitteln aber auch Selbsthilfegruppen oder helfen bei persönlichen und familiären Problemen. Auf Wunsch der Betroffenen arbeitet die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung auch mit Ämtern, Leistungsträgern, sozialen Diensten, Einrichtungen und Vereinen zusammen.

Viele Menschen seien dankbar für die Beratung und freuen sich, dass sie mit den Fragen und Problemen nicht allein gelassen werden. Für Nadin Weißenfels und Susanne Zimmermann ist es deshalb wichtig – auch nach Corona – niemanden im Landkreis, der von einer Behinderung betroffen ist, mit seinen Sorgen allein zu lassen.

Das Beratungsangebot ist auch online zu finden. © Landkreis OPR
Das Beratungsangebot ist auch online zu finden. © Landkreis OPR

27.08.2022 
Seite zurück Nach oben