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Die Gültigkeit derAllgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen vom 5. Mai 2022 wird bis 30. September 2022 verlängert.
31.08.2022
Die Gültigkeit derAllgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen vom 5. Mai 2022 wird bis 30. September 2022 verlängert.