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Die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung des Landes Brandenburg wird um weitere zwei Wochen verlängert und gilt nun bis einschließlich 23. September 2022. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Damit gelten in Brandenburg auch weiterhin die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr sowie die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

Weitere Informationen dazu in der Pressemitteilung der Landesregierung vom 6. September 2022

06.09.2022 
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