Im Rahmen seiner fünften Sitzung vor wenigen Tagen befürwortete der Wasserbewirtschaftungsbeirat des Landkreises Ostprignitz Ruppin eine Wasserableitung aus dem Amtmannkanal zum Einstau des Kranichschlafplatzes im Oberen Rhinluch in begrenztem Umfang zuzulassen. Die untere Wasserbehörde des Landkreises hat deshalb diesbezüglich eine Ausnahmegenehmigung von dem Verbot der Ableitung von Wasser aus den Gewässern erteilt, denn die entsprechende Allgemeinverfügung gilt ansonsten noch bis zum 30. September 2022.
Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren die Niederschläge der letzten 14 Tage, die zu einer Vervielfachung des Speicherinhaltes der Rhinspeicher führten. Zudem wurde berücksichtigt, dass der Nutzungsdruck auf die Wasserressourcen jahreszeitlich abnimmt und auch die Verdunstungsverluste in dieser Jahreszeit geringer werden.
Maßgeblich war auch der Umstand, dass alle weiteren bekannten Schlafplätze des Kranichs im Havelländischen Luch weitgehend trockengefallen sind, so dass mit dieser Entscheidung eine Notlösung für den Lebensraumbedarf der imposanten Großvögel geschaffen wurde.