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Um eine Krankenkostzulage zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie beziehen Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) oder Arbeitslosengeld II,
- Es liegt bei Ihnen ein/e bestehendes oder drohendes Krankeitsbild bzw. Behinderung vor, dass durch ein ärztlich Zeugnis dokumentiert ist
- Die medizinische Notwendigkeit einer kostenintensiveren Ernährung liegt vor
Die Krankenkostzulage können auch Genesene erhalten, wenn eine kostenintensivere Ernährung Teil der Nachsorge ist. Eine Ernährung gilt dann als kostenintensiv, wenn sie teurer ist als die allgemein empfohlene Vollkost.
Ein Mehrbedarf wird nicht gewährt, wenn für die Behandlung der Erkrankung eine Vollkosternährung empfohlen wird. Dazu zählen folgende Krankheiten:
- Fettstoffwechselstörungen
- Gicht und Hyperurikämie (erhöhte Harnsäure im Blut)
- Bluthochdruck
- Gewebewasseransammlungen bei Herz- und Nierenerkrankungen
- Diabetes
- Geschwür am Magen oder Zwölffingerdarm
- Neurodermitis
- Lebererkrankungen
- Endometriose
- Laktoseintoleranz
- Fruktosemalabsorption
- Histaminunverträglichkeit
- Nicht-Zöliakie-Gluten-/Weizen-Sensitivität